Kenndaten
Entwicklung und Vermarktung von künftigen Gewerbegebieten
Flächen voll erschlossen
Bebaubar vstl. ab 2022
In Anlehnung an vergleichbare Bebauungspläne ist mit folgenden Rahmenbedingungen zu rechnen:
- Parzellengröße ab 500 m2 derzeit noch variabel
zulässige Grundflächenzahl (GRZ) voraussichtlich 0,8, bezogen auf die reine Baufläche
Baumassenzahl voraussichtlich 4,0, bezogen auf die reine Baufläche
- Max. Wandhöhe vstl. 7,50 m, Ausnahmen vstl. im Einzelfall möglich
Max. zulässig ist vstl. eine Betriebsleiterwohnung
zügige Abwicklung aller Verfahren durch die Unterstützung von 2 starken Partnern (Stadt und Sparkasse FFB)
als große Kreisstadt ist Fürstenfeldbruck Baugenehmigungsbehörde, daher kurze Entscheidungswege
Gewerbesteuer-Hebesatz 380%
optimierte Finanzierungsberatung durch die Sparkasse Fürstenfeldbruck
Synergien durch wirtschaftliches Umfeld und die Nähe zu München